Nach Auskunft der Landesregierung werden antisemitische Straftaten, „die aus einer antijüdischen Haltung heraus begangen werden, entsprechend der bundeseinheitlichen Regelungen dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet (siehe Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD, Nr. 4606).“


Der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im  LandtagBrandenburg, Thomas Jung, meint dazu:

„Jegliche Übergriffe sind zu verurteilen und streng zu ahnden. Die relativ geringe Verurteilungsquote macht mir ebenso Sorgen wie die große Zahl an eingestellten Verfahren oder bisher ungelöste Fälle wie der jüngste Potsdamer Überfall. Ich frage mich, warum linksrassistische Übergriffe wie in Berlin beim Al-Quds-Marsch offensichtlich in Brandenburg gar nicht wahrgenommen oder sogar mutwillig Rechten in die Schuhe geschoben werden. Es ist unfassbar, dass antisemitische Taten in Brandenburg auch bei islamistischer Motivation statistisch pauschal als ,rechts‘ eingeordnet werden. Eine solche Verallgemeinerung sollte für den Verfassungsschutz zum Prüffall werden.“

Der Sprecher der Juden in der AfD in Potsdam, Marvin Ganz, meint dazu:

„Es soll im letzten halben Jahr in Brandenburg lediglich zwei Fälle von antisemitischen Übergriffen gegeben haben – diese Zahl scheint mir stark heruntergerechnet zu sein. Für mich ist es unerträglich, dass man wegen einer Kippa in Potsdam beleidigt wird. Wir müssen mit unserer Polizei jüdische Touristen in Brandenburg schützen – vor allen Tätern. Und wir müssen den Mut haben, diese Taten und deren Beweggründe auch klar zu benennen. Eine grobe Verallgemeinerung, die zur Vertuschung einer wahren Motivlage dient, hilft nicht weiter. Woher wollen unsere polizeilichen Statistiker wissen, ob ein islamistischer Straftäter links- oder rechtsmotiviert ist? Oder soll er sich beim Lesen seiner eigenen Statistik damit zufrieden geben, dass er eine Tat einfach ,rechts‘ eingeordnet hat?“