Beitrag eines Bürgers zur Einstufung der AfD als "Gesichert Rechtsextrem"
Sehr geehrte Damen und Herren,
der (der Innenministerin unterstehende) Verfassungsschutz hat festgestellt, dass - seiner Auf-
fassung nach - die AfD „gesichert rechtsextrem“ ist. Immerhin 1100 (in Worten: eintausend und
einhundert) Seiten hat er dafür gebraucht.
Was bedeutet das? Lediglich, dass er Argumente dafür gesammelt hat, die es (immer seiner
Auffassung nach) seiner Chefin erlauben, sie dem dafür zuständigen Gericht (als Klage) vorzu-
legen.
Wenn sie es will. Wohlgemerkt: Wenn sie es will!
Ob sie es will oder ob sie es nicht will, hängt von ihrer politischen Einschätzung ab. Die wird sie
vermutlich nicht alleine treffen. Eine begrenzte Personenzahl - etwa das Kabinett - wird darüber
beraten.
Mit dem VS-Gutachten ohne Gerichtsentscheidung vorab an die Öffentlichkeit zu gehen und die
AfD und deren Mitglieder zu desavouieren und bei den Wählern in ein negatives Licht zu rü-
cken, ist unfair und zeugt von einem mangelnden Demokratieverständnis. Verschärft wird das
dadurch, dass auf bestimmte Personengruppen (Beamte, Angestellte, Anwärter für den Öffentli-
chen Dienst, Waffenbesitzer) massiver Druck ausgeübt wird, der so weit gehen kann, dass eine
der wichtigsten Entscheidungen, die ein Mensch in seinem Leben treffen kann, die freie Berufs-
wahl ohne Beweise - unsachlich beeinträchtigt wird.
Das gilt auch dann, wenn - mehr in einem Nebensatz - hinzugefügt wird, dass in jedem Einzel-
fall die persönliche Schuld des Betroffenen nachzuweisen ist. Aber das wird - unzulässiger-
weise - noch dahingehend relativiert, dass der Betroffene - auch das ist in hohem Maße unde-
mokratisch - seine Unschuld beweisen müsse.1
Wenn die AfD dann argumentiert, dass das Vorgehen der amtlichen Stellen (Verfassungsschutz
und Innenministerium) politisch motiviert sei, ist das eine Feststellung, der die Verfasserin vor-
behaltlos zustimmt.
Das Verlangen der AfD besteht darin, dass der Verfassungsschutz (oder die ihm übergeordnete
Innenministerin) - bevor das Untersuchungsergebnis des Verfassungsschutzes einer breiten
Beweislastumkehr Öffentlichkeit bekanntgegeben wird - die Stellungnahme der Partei zu den Vorwürfen einholt
und diese in gleicher Weise veröffentlicht.
Richtiger - auf jeden Fall richtiger - wäre es, wenn die Innenministerin, die (ihrer Auffassung
nach) vorliegenden Beweise dem dafür zuständigen Gericht vorlegt. Dieses wird dann der AfD
Gelegenheit geben, zu den einzelnen Vorwürfen Stellung zu nehmen. Erst nach Kenntnis-
nahme der AfD-Stellungnahme wird es seine Entscheidung fällen.
Mehr nebenbei: Erstaunen erregt alleine die Tatsache, dass die „Beschuldigungen“ 1100 Seiten
umfassen. Nicht nach 100, nicht nach 500 und nicht nach 1000 Seiten ist die Erkenntnis zustande
gekommen - nein - 1100 Seiten waren für die Erkenntnis: „Gesichert rechtsextrem“ erforderlich. Da-
raus ergibt sich, dass es eine große Menge dieser Seiten geben wird, die mit Text beschrieben sind,
von dem der Verfassungsschutz selbst nicht überzeugt ist, dass er die Behauptung „gesichert
rechtsextrem“ stützt.
Auf jeden Fall gilt: Erst wenn das Gerichturteil gefallen ist: „Gesichert rechtsextrem“ besteht der
Verdacht, dass es so sein könnte. Wohlgemerkt: Zunächst nur der Verdacht!
Erst wenn die AfD auf weitere Rechtsmittel verzichtet oder wenn höhere Gerichte die Feststel-
lung „gesichert rechtsextrem“ letztinstanzlich bestätigen, dann darf der Begriff öffentlichkeits-
wirksam verwendet werden. Vorher nicht!
Presse und Politik würden Fairness und Demokratieverständnis zeigen, wenn sie den Be-
griff „gesichert rechtsextrem“ erst dann verwenden, wenn die AfD - gerichtlich bestätigt -
so genannt werden darf.
Denjenigen, die im Hinblick auf die AfD zum jetzigen Zeitpunkt den Begriff „gesichert rechtsext-
rem“ verwenden, sollte man - so die Auffassung der Verfasserin - einen Button mit der Aufschrift
gesichert ahnungslos ans Revers heften.
(Vielen Dank für die Erlaubnis zum Veröffentlichen)
08.05.25
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