Die AfD-Fraktion Brandenburg reichte heute als weiteren Schritt einer gezielten Kampagne zur Aufhebung des „Lockdown“ eine Verfassungsklage ein:  Mittels einer sogenannten „Abstrakten Normenkontrollklage“ gehen die Abgeordneten gegen die von der Landesregierung verhängten Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Covid 19-Virus vor. Es gilt, die Paragraphen 4 und 5 der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom Mai 2020 zu prüfen. Die AfD-Fraktion geht davon aus, dass das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes sowie private und öffentliche Veranstaltungs- und Versammlungsverbote der Verfassung Brandenburgs widersprechen.

Nach gerichtlicher Bestätigung, wird unsere Fraktion den nächsten Schritt gehen. Es müssen alle Maßnahmen der Eindämmungsverordnung umgehend außer Kraft gesetzt und den Bürgern ihre Freiheitsrechte zurückgegeben werden. Wir sehen einer positiven Entscheidung entgegen, welche uns in unserem bisherigen und zukünftigen Vorgehen bestätigen wird. (LV)

 

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------