Die AfD-Fraktion Brandenburg reichte im Rahmen einer gezielten Kampagne zur Aufhebung des „Lockdown“ eine Verfassungsklage ein. 23 Abgeordneten der AfD-Fraktion gingen mittels einer sogenannten „Abstrakten Normenkontrollklage“ gegen die von der Landesregierung verhängten Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Covid-19-Virus vor. Heute entschied das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend einzelnen Regelungen der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19. Die AfD hatte Erfolg. Versammlungen sind in Brandenburg nun mit mehr als 150 Teilnehmern wieder zulässig. Die Beharrlichkeit und der Einsatz der AfD-Fraktion Brandenburg für den Einsatz der Grundrechte war erfolgreich. Auch zukünftig wird sich die AfD-Fraktion weiter gegen die Maßnahmen der Eindämmungsverordnung wehren und die Unverhältnismäßigkeit sowie Beschneidung der Grund- und Freiheitsrechte nicht hinnehmen.

Die Innenpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Lena Duggen, dazu: „Ich begrüße diesen Teil der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts. In dem Beschluss spricht das LVerfG von einem schwerwiegenden und irreversiblen Eingriff in die Versammlungsfreiheit, die von der Landesverfassung geschützt wird. Diese Auffassung teile ich ausdrücklich. Bei der Versammlungsfreiheit handelt es sich um ein grundsätzlich geschütztes Gut unserer Demokratie, das es unter allen Umständen bestmöglich zu schützen gilt. Doch noch besteht der Lockdown, womit die Beschneidung unserer Freiheiten andauert. Für die vollumfängliche Wiederherstellung aller Grundrechte, wird sich die AfD weiterhin beharrlich einsetzen.“ (LV)

 

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