13.Mai 2024

 

Dr. Hans-Christoph Berndt: „Politisches Gefälligkeitsurteil beschädigt den Rechtsstaat!“


Zur heutigen Entscheidung
des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts, die AfD weiter durch den Verfassungsschutz beobachten zu lassen, erklärt der Spitzenkandidat der AfD-Brandenburg zur Landtagswahl 2024 und Vorsitzende der AfD-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Christoph Berndt:

„Offensichtlich handelt es sich bei der Entscheidung
des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts um ein politisches Gefälligkeitsurteil. Wie der ehemalige Oberstaatsanwalt und Mitglied des AfD-Bundesvorstandes, Roman Reusch, festgestellt hat, hat sich das Gericht komplett der Beweisaufnahme verweigert. Es wurden die vermeintlichen Erkenntnisse des Verfassungsschutzes als Tatsachen übernommen und nicht hinterfragt. Als Bestätigung dafür kann durchaus auch die Zufriedenheit der SPD-Bundesinnenministerin Faeser gewertet werden. Sie lobte die ‘Instrumente’, die der Staat nun weiterhin einsetzen könne, um die AfD zu beobachten. Hier zeigt sich ganz deutlich, dass der Verfassungsschutz auch auf Bundesebene zum Anhängsel der Regierung verkommen ist und von den noch Machthabenden eingesetzt wird, um die stärkste Opposition mit guten Optionen auf Regierungsbeteiligung auf Länderebene zu diskreditieren und zu verunglimpfen.

Das erschüttert erneut das Vertrauen der Bürger in unseren Rechtsstaat. Jeder, der ein Mitglied oder einen Unterstützer der AfD kennt - jeder, der Kontakt zur AfD hat oder hatte, weiß, wie absurd die Fantastereien des Verfassungsschutzes sind. Und weiß damit auch, dass das
nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht genauso wenig politisch unabhängig ist wie der Verfassungsschutz auf allen Ebenen.“
 
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