Skandal- AfD Repräsentanten sollen Grundrechte entzogen werden
Wie aus einem Artikel der Redaktion "Signal Online" zu entnehmen ist, denkt unsere politische Kaste schon länger darüber nach, ob und wie sie die AfD verbieten können. Sollte dies nicht klappen, so fabulieren sogar ehemalige "Rechtsvertreter" wie die ehem. Richterin am Bundesverfassungsgericht Frau Lübbe-Wolf über einen Entzug der Grundrechte von politischen Repräsentanten der AfD.
Aus fachlichen Gründen scheint diese Dame jedenfalls nicht Richterin am höchsten deutschen Gericht geworden zu sein.
Ich bedanke mich recht herzlich bei Herrn Rouhs für die Genehmigung zum Veröffentlichen des Artikels.
Teile der politischen Klasse würden die AfD am liebsten verbieten. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz beispielsweise sagt: „Wir haben es mit einer Partei zu tun, die ernsthaft unsere freiheitliche demokratische Grundordnung und den Staat als Ganzes gefährdet. (…) Darum ist es höchste Zeit, sie zu verbieten.“
Die Äußerungen des Herrn Wanderwitz treffen tatsächlich nicht auf die AfD, wohl aber auf zwei andere im Bundestag vertretene Parteien zu: Auf die Grünen, weil sie der parlamentarische Arm der Klima-Kleber sind. Und auf die CSU, weil sie eine der korruptesten Parteien Europas ist. Dass dagegen die AfD nicht wirklich den Staat gefährdet, dürfte demjenigen Teil der politischen Klasse, der nicht – wie Marco Wanderwitz – zu den Gefangenen der eigenen Propaganda gehört, durchaus bewusst sein.
Daran ändern auch interessengeleitete Gefälligkeitsgutachten wie dasjenige des „Deutschen Instituts für Menschenrechte“ vom Juni 2023 nichts. Ein Bundesverfassungsgericht, das selbst die seit den 1990er Jahren zu maßgeblichen Teilen geheimdienstlich angeführte NPD nicht verboten hat, obwohl ihm die V-Leute – wie befohlen – verfassungsfeindliche Äußerungen zu Hauf lieferten, wird die AfD gewiss erst recht nicht verbieten. Und falls doch, würde der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EUGM) das Parteiverbot kippen.
Also denken die Verbotsaposteln in eine andere Richtung. Gertrude Lübbe-Wolff, ehemalige Richterin am Bundesverfassungsgericht, schlägt vor, einzelnen AfD-Vertretern die Grundrechte zu entziehen. Sie wären dann nicht mehr wählbar und könnten in der AfD auch keine Parteiämter mehr bekleiden.
Frau Lübbe-Wolff war vier Jahre lang eine politisch bestimmte Spitzen-Beamte in Bielefeld, bevor sie auf Vorschlag der SPD-Bundestagsfraktion vom Bundestag als Richterin ins höchste deutsche Gericht gewählt wurde, das alleine schon durch seine personelle Beschickung über das Parlament weit weniger unpolitisch ist, als es die meisten Menschen in Deutschland für möglich halten.
Diese Frau Lübbe-Wolff schlägt vor, mit der Aberkennung der Grundrechte von AfD-Repräsentanten bei Björn Höcke anzufangen. Und nach diesem Exempel dann weitere führende Vertreter der Partei politisch auszuschalten. Das teilt sie über die „Zeit“ der Öffentlichkeit mit.
Damit beweist die Dame, dass sie mit Herrn Wanderwitz eine Einschränkung ihres Wahrnehmungshorizonts gemeinsam hat: Wer seine Kenntnisse über Björn Höcke und die AfD aus der „Zeit“ und ähnlichen Gazetten bezieht, dem ist schwer zu helfen. Wäre auch nur die Hälfte wahr von dem, was die Gossenjournalisten über Björn Höcke und andere AfD-Vorstandsmitglieder verbreiten, wären diese Menschen alle längst dort eingeliefert worden, wo die Spitzen der Grünen und der CSU einsäßen, falls in Deutschland Recht und Gesetz ohne Rücksicht auf politische Vorbehalte umgesetzt werden würden.
Der EUGM in Straßburg würde auch eine Aberkennung der Bürgerrechte von Björn Höcke kippen. Wer politisch klug ist, wird sich dem Risiko einer solchen Blamage nicht aussetzen.
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