In der Spandauer Straße in Falkensee sind zur Zeit rege Bautätigkeiten zu verzeichnen. Unmittelbar neben der dortigen Tankstelle soll zum wiederholten Male ein neues"Übergangswohnheim für Flüchtlinge" errichtet werden. Bezüglich einer dort Ende Januar stattfinden Demonstration, wurde von der AfD Fraktion des Kreises Havelland folgende Anfrage an den Landrat, Herrn Lewandowski, gestellt.

 

Sehr geehrter Herr Lewandowski,

 
ich bitte um Beantwortung folgender zwei Fragen:
 
Gemäß Verwaltungsvorschrift zur Brandenburgischen Bauordnung (VVBbgBO) (§ 10) 10.2 Zu Absatz 2 ist bei Baustellen eine Abgrenzung durch einen Bauzaun erforderlich, wenn die Baustelle unmittelbar an öffentlich zugängliche Flächen angrenzt. Der Bauzaun muss so beschaffen und aufgestellt sein, dass auch Blinde und sehbehinderte Menschen die Baustelle gefahrlos passieren können. Anlässlich einer Kundgebung wurde der Bauzaun für die Öffentlichkeit geöffnet, obwohl bereits erste Erdbewegungen stattgefunden hatten. Mehrere Hundert Menschen bewegten sich daraufhin  über das Gelände. Welche Absicherungsmaßnahmen gegen Unfallgefahren waren durch die für die Öffnung verantwortlichen Stellen getroffen worden?
 
Gemäß Verwaltungsvorschrift zur Brandenburgischen Bauordnung (VVBbgBO)10.3 Zu Absatz 3 muss ein Baustellenschild vorhanden sein.  Das Baustellenschild muss neben der Bezeichnung des Bauvorhabens auch die Angaben über Art und Maß der baulichen Nutzung aufweisen sowie mindestens die Namen und Anschriften der am Bau Beteiligten enthalten. Das Baustellenschild ist so anzubringen, dass es dauerhaft von der Verkehrsfläche aus lesbar ist.
Bisher konnte ich kein Baustellenschild an der Baustelle sehen. Warum wird der Verwaltungsvorschrift bisher nicht Rechnung getragen?
 
Hier nun die Antworten die uns Mitte Februar 2024 erreichten.
 

Sehr geehrter Herr Hübner,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Durch die Willkommensinitiative Falkensee wurde angefragt, ob am 29.01.2024 eine Kunstaktion auf dem Gelände der Baustelle der Gemeinschaftsunterkunft Falkensee, Spandauer Straße, stattfinden könnte; durch den Landkreis wurde eine Prüfung zugesagt.

Nach intensivem Austausch mit der Polizei und dem Bauleiter des Bauunternehmers vor Ort wurde am 25.01.2024 eine Sondernutzungserlaubnis erteilt. Diese beinhaltete, dass nur die in einer Karte und in der Örtlichkeit durch Flatterband eindeutig markierten Flächen betreten werden dürfen. Dies umfasste den Eingangsbereich entlang der Spandauer Straße und ein Korridor von 4 m Breite entlang des Bauzauns.

Die geplanten Containerstandorte durften durch einzelne Personen mit Lichterketten o. ä. kenntlich gemacht werden.

Die Einhaltung der genannten Vorschriften wurde durch Ordner des Veranstalters sowie durch Landkreis-Bedienstete vor Ort gewährleistet.

Die Baustelle wurde nach der Kunstaktion völlig beräumt verlassen. Eine Unfallgefahr bestand für die Teilnehmer zu keinem Zeitpunkt.

Zu Frage 2:

Bei der Aufstellung des Baustellenschildes kam es zu Verzögerungen. Mittlerweile wurde das Baustellenschild an der Baustelle angebracht.

 

Zusatz zu Punkt 2 von der Redaktion: Scheinbar wurde bei der Beantwortung nicht so ganz die Wahrheit gesagt, denn mit Stand 24.02.24 ist immer noch kein Baustellenschild angebracht.

Wir haben nachgehackt warum trotz Ankündigung kein Baustellenschild angebracht wurde.

 

Sehr geehrter Herr Lewandowski,
 
wie mir glaubhaft versichert worden ist, soll  - Stand heute - entgegen Ihrer Aussage nach wie vor kein Bauschild
an der Baustelle angebracht worden sein.
Sofern Ihnen entsprechender Vollzug gemeldet worden sein sollte, so hat es sich hierbei um fake news gehandelt. 
 
Ich nehme aber zur Kenntnis, dass die Absicht besteht.
 
Beste Grüße
 
Gerald Hübner
Fraktionsvorsitzender
 
Warten wir auf die Antwort des Landrates....
 

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