Der Bundestag hat über einen von der AfD eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten (19/5490) am Donnerstag, 8. November 2018, erstmals debattiert. Die Vorlage wurde im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. 

Halbe Dienstbezüge als Ehrensold vorgeschlagen

Die AfD schlägt vor, die Höhe des Ehrensoldes für ehemalige Bundespräsidenten gemäß der ursprünglichen Gesetzeslage aus dem Jahre 1953 auf die Hälfte der Dienstbezüge festzuschreiben. Zugleich solle der ehemalige Bundespräsident den Anspruch auf die volle Zahlung des Ehrensoldes verlieren, wenn er Einkünfte aus privater Tätigkeit erzielt. Im Gegensatz zur jetzigen Regelung sollen Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen zukünftig mit dem Ehrensold verrechnet werden.

Nach herrschender Rechtslage erhalte der Bundespräsident a.D. gemäß dem Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten derzeit eine lebenslange Alimentierung in Höhe von über 220.000 Euro pro Jahr, schreibt die Fraktion. Das Gesetz sehe bislang keine Regelungen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder einer sonstigen Beschäftigung im Anschluss an das Ausscheiden aus dem Amt vor. Die derzeitige rechtliche Regelung des Ehrensoldes bilde deswegen die aus dem gesellschaftlichen und politischen Wandel herrührende Veränderung des Charakters des Amtes in einem unzureichenden Maße ab, heißt es zur Begründung. (sas/vom/08.11.2018)

 

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