Beatrix von Storch kritisierte in ihrer Rede im Bundestag vom 7. Mai die Corona-Politik der Regierung scharf. Deutschland werde de facto von der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten, auf dem Verordnungswege, ohne echte parlamentarische Kontrolle geführt, argumentiert sie.

 

Das Grundgesetz kenne einen solchen Notstand nur für den Verteidigungsfall, nicht aber für den Fall einer Epidemie, führt Beatrix von Storch an. Für den Corona-Ausnahmezustand mit einer so weitreichenden Außerkraftsetzung der Grundrechte gebe es in der Verfassung keine Grundlage:

 

→ zur Rede...

 

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