Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ja, aber nur limitiert: Das sind die Pläne der Koalition für eine Neuregelung des umstrittenen Themas, über die der Bundestag am Donnerstag, 7. Juni 2018, erstmals diskutiert hat. Grundlage der Debatte waren ein Gesetzentwurf der Bundesregierung. Der Regierungsentwurf sieht vor, Mitgliedern der Kernfamilie – also Ehegatten, minderjährige ledige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder – den Familiennachzug ab dem 1. August 2018 aus humanitären Gründen wieder zu gewähren. Dieser ist seit 2016 ausgesetzt und soll auf 1.000 Menschen pro Monat beschränkt werden, um „die Integrationsfähigkeit der Aufnahmegesellschaft zu gewährleisten“.

Fundamentale Ablehnung für den Entwurf gab es von der AfD. Dr. Bernd Baumann sagte, statt „den Wahnsinn zu stoppen“, dass Tausende Menschen, über die man nichts wisse, ins Land strömten, habe die Regierung „die Chuzpe, die Schleusen weiter zu öffnen“. Daher säßen die „größten Gefährder“ des Landes „auf der Regierungsbank“. 

Das Gesetz sei „absurd“, weil „unsere Grenzen“ noch immer „jedem sperrangelweit offen“ stünden, da es seit 2015 keine Grenzkontrollen mehr gebe.

zur Rede...

 

Am 15. Juni 2018 wurde dem Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte zugestimmt. Der Entwurf der Regierung sieht vor, den derzeit ausgesetzten Nachzug ausländischer Mitglieder der Kernfamilie – Ehepartner, Eltern minderjähriger Kinder und ledige minderjährige Kinder – zu subsidiär, also eingeschränkt Schutzberechtigten aus humanitären Gründen ab Anfang August dieses Jahres für 1.000 Personen pro Monat zu gewähren. Dabei soll laut Bundesinnenministerium für die Zeit vom 1. August bis 31. Dezember 2018 die Begrenzung bei insgesamt 5.000 Visa liegen. Bis zum Jahresende soll das nicht ausgeschöpfte Kontingent den Angaben zufolge auf den Folgemonat übertragen werden können, danach nicht mehr.

dazu die Rede der Abgeordneten Beatrix von Storch...