Die Fraktion der AfD will das Deutsche-Welle-Gesetz ändern und hat dazu einen Gesetzentwurf  vorgelegt. Der Bundestag hat ihn am Freitag, 20. April 2018, nach erster Lesung zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Fernsehrat

Die AfD argumentiert, das Bundesverfassungsgericht habe mit Urteil vom 25. März 2014 (Aktenzeichen: 1 BvF 1 / 11) zum ZDF-Fernsehrat entschieden, dass die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten an dem Gebot der Vielfaltsicherung und Staatsferne auszurichten sei. Der Anteil der staatlichen und staatsnahen Mitglieder dürfe ein Drittel der gesetzlichen Mitglieder des jeweiligen Gremiums nicht übersteigen. Die weitere Mitgliederzusammensetzung müsse konsequent in persönlicher Hinsicht staatsfern ausgestaltet sein. 

Diesen Vorgaben werde das Deutsche-Welle-Gesetz nicht gerecht. Von den 17 Mitgliedern des Rundfunkrates seien sieben staatlich oder staatsnah. Beim Verwaltungsrat betrage das Verhältnis drei zu vier. Eine konsequente Staatsferne der weiteren Mitglieder, die in die Gremien für gesellschaftliche Gruppen und Organisationen entsandt werden, sei bislang nicht sicher gewährleistet.

 

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